Zum Haßloch-Urteil erklärt Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die Sicherheit der Bürger muss vor allem Vorrang haben. Das Land versagt kläglich in dieser Kernaufgabe, wenn ein straffälliger und bereits abgelehnter Asylbewerber – trotz amtlich festgestellter Rückfallgefahr – einer Kommune zugewiesen wird und sich damit frei bewegen darf. Dass bei der Begutachtung die Rückfallgefahr als die eigentliche Kernfrage außen vor blieb, ist verantwortungslos. Gerade im Fall eines illegal eingewanderten Sexualstraftäters ohne Bleiberecht, müssen Mittel und Wege gefunden werden, um die Bürger umfassend vor Gefahren zu schützen. Über die gefährliche Lage in Haßloch sind die Bürger deshalb zurecht empört. Dies ist so nicht weiter hinnehmbar!“
Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat am 14.11.2017 entschieden, dass die Gemeinde Haßloch die Zuweisung des somalischen Sexualstraftäters, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, akzeptieren muss. Aus der kommunalen Selbstverwaltung folge kein Abwehrrecht gegenüber einer Maßnahme, die das Wohl der Einwohner gefährde. Zugleich bemängelt das Gericht, dass bei der psychiatrischen Begutachtung des Somaliers die Rückfallgefahren nicht berücksichtigt wurden, vor denen eine Stellungnahme der JVA Frankenthal warnt. Die AfD-Fraktion wird zum Vorfall mit heutigem Datum einen Berichtsantrag stellen und im nächsten Plenum eine mündliche Anfrage einbringen.
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Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.