Mehr und effektive Fürsorge für Beamte und Richter dringend geboten

Heribert Friedmann
MdL und Polizeibeamter

Im Landtag Rheinland-Pfalz wurde über eine Gesetzesänderung für Beamte und Richter debattiert, der einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gegenüber den Dienstherren enthält, wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Täter erfolglos verlief.

Hierzu erklärt Heribert Friedmann, polizeipolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Es handelt sich hier prinzipiell um sachgerechte Regel der Fürsorge für Beamte und Richter. Notwendig ist es aber, wenn der Dienstherr von Anfang an die Zivilklage betreibt, bei Zahlungsunfähigkeit des Täters die Schmerzensgeldzahlung übernimmt und dann von Landesseite aus selbst versucht den Titel zu vollstrecken. Das wäre mal ein deutliches Signal für unsere Beamten und Richter.“

Friedmann weiter: “Es kann den Beamten und Richtern, die im Dienst der Öffentlichkeit stehen, nicht zugemutet werden, zunächst mit eigenen finanziellen Mitteln zu klagen. Dem Gesetzentwurf fehlt daher das notwendige Gewicht, um seine angedachten Wirkung entfalten zu können. Die AfD fordert eine Verbesserung der Fürsorge für Beamte und Richter, weil gerade diese Personengruppen sich vermehrt Gewalttätigkeiten ausgesetzt sieht.“

Heribert Friedmann ist polizeipolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.