Mit einer mündliche Anfrage hat die gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz die Situation in der Pflege und die diesbezüglichen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene zum Gegenstand der der heutigen 53. Plenarsitzung des Landtages gemacht.
Der am 1. Februar 2018 veröffentlichte 5. Pflege-Qualitätsberichtes des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands hatte zuletzt insbesondere Mängel hinsichtlich der Versorgungsqualität aufgezeigt.
Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Rheinland-Pfalz ist von 97.900 im Jahr 2005 auf 132.300 im Jahr 2015 angestiegen. 2035 werden 161.900 Menschen über 60 Jahre pflegebedürftig sein. Die Pflegekräfte in Deutschland sind völlig überlastet. Darunter leiden nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch die Pflegekräfte selbst.“
Dr. Groß weiter: „Dass Fachkräfte, die in der Altenpflege beschäftigt sind, im Durchschnitt rund 30 Prozent weniger verdienen, als vergleichbare Pflegekräfte in der Krankenpflege, ist dabei nur ein Teil des Problems. Viel schwerwiegender sind die teilweise miserablen Arbeitsbedingungen in der Pflege. Bisherige Maßnahmen der Landesregierung, etwa im Rahmen des Projekts ‚Nachwuchssicherung in der Pflege‘ entfalten nicht die Wirkung, die man sich erhofft hatte, wie die Landesregierung jüngst selbst bestätigte.“
Abschließend: „Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler hat heute eingeräumt, dass die 8.000 zusätzlichen Stellen in der Pflege, von denen im Koalitionsvertrag die Rede ist, nicht dem tatsächlichen Bedarf in den Einrichtungen entsprechen. Davon abgesehen dürfte es eine Herausforderung sein, diese 8.000 Stellen dann auch tatsächlich zu besetzen, so Bätzing-Lichtenthäler. Damit dürfte kein Zweifel mehr daran bestehen, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen kaum ausreichend sein werden. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Teil der Daseinsvorsorge. Hierfür müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, soweit erforderlich auch aus Steuermitteln, wie dies im Bereich der Krankenversicherung mit den Gesundheitsfonds der Fall ist.“
Ihre Dr. Sylvia Groß