In zweiter Lesung berät der rheinland-pfälzische Landtag heute über das von der AfD-Fraktion eingebrachte Lebensschutzinformationsgesetz. Damit soll die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bewusstseinsbildung für den Schutz ungeborener Kinder umgesetzt werden.
Hierzu erklärt Michael Frisch, familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Während man in Berlin darüber diskutiert, ob Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erlaubt werden soll, möchten wir ganz bewusst einen anderen Weg gehen. Wir wollen keine Werbung für das Töten, sondern Werbung für das Leben. Nur so können wir dem in unserer Verfassung festgeschriebenen Recht auf Leben, das auch dem Ungeborenen zukommt, angemessen Rechnung tragen.“
Michael Frisch weiter: „Das vom Bundestag im Jahr 1995 beschlossene Beratungsschutzkonzept beinhaltet neben einer dem Leben dienenden Beratung im Schwangerschaftskonflikt und vielfältigen Hilfsangeboten für Frauen in Not auch die staatliche Verpflichtung, das Bewusstsein von der Schutzwürdigkeit ungeborener Kinder im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten. Gerade wenn der Gesetzgeber auf eine Strafandrohung im Fall der Abtreibung verpflichtet und die Letztverantwortung für das Leben des Kindes den betroffenen Frauen übergibt, ist es wichtig, dass diese Entscheidung auf der Basis eines umfassenden Wissens auch um das Lebensrecht dieses Kindes getroffen wird.“
Der familienpolitische Sprecher erläutert: „Leider hat das Land Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit viel zu wenig für diese Bewusstseinsbildung getan. Das möchten wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Insbesondere in den Schulen muss es eine deutlich stärkere Aufklärung über das Menschsein und das Lebensrecht ungeborener Kinder geben. Zudem wollen wir auch die Öffentlichkeitsarbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen fördern, die sich für den Lebensschutz einsetzen. Damit können wir das Leben von Kindern retten und ihren Mütter zu einer lebensbejahenden Entscheidung verhelfen.“
Ihr Michael Frisch
Michael Frisch (AfD): Werbung für das Leben – AfD bringt Lebensschutzinformationsgesetz ein