Globaler Migrationspakt – Was man darüber wissen sollte – Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung dazu!

Dank eines AfD-Antrages wird der GCM am kommenden Donnerstag öffentlich im Bundestag debattiert!

Sie können diese wichtige Debatte live erleben, oder sie zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. Verpassen sollten Sie sie auf keinen Fall!

https://www.bundestag.de/t

 

In der ohnehin spärlichen Berichterstattung über den UN-Migrationspakt wird immer betont, das Abkommen sei rechtlich nicht bindend. Das ist ein formaljuristisches Argument. Natürlich wird der Pakt nicht per Automatismus zu nationalem Recht, greift aber faktisch durchaus entscheidend darauf zu.

Schon auf Seite 4 wird zwar die nationale Souveränität der Staaten bekräftigt, im gleichen Satz aber listig nachgeschoben, dass es dabei um „gesetzgeberische und politische Maßnahmen ZUR UMSETZUNG DES GLOBALEN PAKTES“ gehe. Damit wird nicht nur ein Rahmen geschaffen, an dem sich die Länder orientieren sollen, sondern es wird im Folgenden auch sehr konkret. (Quelle AfD Stuttgart)

Ein RTL WEST Kommentar zum UN-Migrationspakt

Weitere Informationen: (Quelle AfD Stuttgart)

Zunächst muss man verstehen, wie das Abkommen aufgebaut ist (Link zum Volltext am Ende dieses Beitrags). Der Pakt zählt 23 Ziele auf für „eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (S. 7). Nachfolgend ist jedes dieser 23 Ziele beschrieben, allerdings schon nicht mehr als „Ziel“, sondern als „Verpflichtung“. Dann heißt es: „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen“, wonach sehr konkrete Aktionen beschrieben werden – eben auch die Erlassung, Prüfung oder Revidierung von Gesetzen und Rechtsvorschriften.

Nachfolgend eine nicht erschöpfende Aufzählung der unserer Ansicht nach wichtigsten betroffenen Vorschriften:

• Liberalisierung illegaler Migration: „…die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind“ (S. 18, Ziffer 27f) sowie „…die einschlägigen nationalen Verfahren der Grenzkontrolle, der Einzelprüfung und der Befragung überprüfen und revidieren.“ (S. 18. Ziffer 27c). Auf den Aspekt der Vermischung legaler und illegaler Migration wird im morgigen Beitrag nochmal gesondert eingegangen.

• Gleichstellung im Leistungsbezug: „…Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung von Leistungen keine Diskriminierung von Migranten (..) stattfindet“ (S. 21, Ziffer 31b).

• Erleichterung des Familiennachzugs: „…Verfahren der Familienzusammenführung durch geeignete Maßnahmen erleichtern, die die Verwirklichung des Rechts auf ein Familienleben und das Wohl des Kindes fördern, einschließlich durch Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften.“ (S. 12, Ziffer 21i).

• Liberalisierung der Einreise: durch „Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder, und durch Kooperationsrahmen für Arbeitskräftemobilität die regionale und regionenübergreifende Arbeitskräftemobilität erleichtern“ (S. 11, Ziffer 21b).

Nochmal: Das ist nur ein Ausgriff der legislativen Verpflichtungen, und diese sind wiederum nur ein Ausgriff des Gesamtpaketes, denn es gibt noch zahlreiche „Maßnahmen, Programme, Initiativen, Verfahren“ etc., die sich eben nicht nur auf internationale Zusammenarbeit beziehen, sondern deutlich in innerstaatliche Abläufe hineinwirken.

Das formaljuristische Argument, das Abkommen sei rechtlich nicht bindend, ist ein Taschenspielertrick. Die Aussage, die nationale Souveränität würde nicht angetastet, ebenfalls. Dieser Behauptung unserer Bundesregierung steht die Aussage der österreichischen Regierung gegenüber, die 17 der 23 Artikel wegen einer Beeinträchtigung der nationalen Souveränität ablehnt.

Wem ist hier also Glauben zu schenken?

Im morgigen Post werden wir aufzeigen, durch welche Festlegungen des Abkommens zukünftig die Migration nach Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich zunehmen wird. Auch dies verneint natürlich die Bundesregierung.
https://www.afd.de/…/up…/sites/111/2018/10/A.CONF_.231.3.pdf