Wie in verschiedenen Presseberichten (bereits im Trierischer Volksfreund am 16.06.2019 und SWR Aktuell am 08.01.2019) zu lesen war, ist die gesetzeswidrige Ablage von Unrat auf Parkplätzen und am Straßenrand in unserem Kreis auf dauerhaft hohem Niveau. Am 15.08.2019 äußerte ich (Fraktionsvorsitzender der AfD Kreistagsfraktion) bereits meine Befürchtung, daß eine neue Gebührensatzung diesen Mißstand noch verschlimmern könnte.
Im Zusammenhang der neuen Abfallbeseitigungs-Regelungen stellt sich zudem aus einem anderen Grund bei uns im Landkreis zunehmend eine gewisse Irritation und Besorgnis ein. Familien mit Kleinkindern und betagten Familienangehörigen entsteht bei der Pflege und Fürsorge der genannten Personengruppen durch Windeln u.a. zwangsläufig mehr Abfall, als das in anderen Haushalten der Fall ist. Solcher Müll ist kaum bzw. nicht zu vermeiden. Dieser Umstand könnte zu einer fast hundertprozentigen Abgabenbelastung für solche Familien führen.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern unter vier Jahren zahlte in der Vergangenheit für eine 240-Liter-Tonne und 26 Leerungen im Jahr (14tägig) 145,40 Euro. Zukünftig müßte die Familie für die gleiche Tonne und die gleiche Zahl der Leerungen 290,24 Euro jährlich aufbringen.
Angesichts der Gefahr vermehrter gesetzeswidriger Abfallablage und – zweitens – in Anbetracht der nach unserer Ansicht in der Tat gerechtfertigten Befürchtungen einer wachsenden Zahl von Familien vor erheblichen Mehrkosten erlaube ich mir, Herrn Dr. Streit folgende acht Fragen zu stellen