Der Nachtragshaushalt, der am 27.03.2020 aufgrund der Corona-Krise in einer Plenar-Sondersitzung beschlossen werden soll, umfasst 800 Mio. Euro. Mit diesen Geldern sollen finanzielle Krisen und Existenzbedrohungen, die sich auf beinahe allen Sektoren unserer Gesellschaft auswirken werden, zum Teil vermieden bzw. abgemildert werden.
Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag: „Die Landesregierung will die Kapazität der Intensivbetten auf etwa 2.800 erhöhen. Diese Vorhaltung für intensivpflichtig werdende Patienten kostet die Kliniken Geld. Im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes erhalten die Krankenhäuser für jedes vorgehaltene Intensivbett 50.000 Euro vom Bund. Dies wird nicht reichen. Hier steht das Land Rheinland-Pfalz in der Verantwortung.“
Dr. Groß weiter: „Daher muss die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt sicherstellen, dass die erforderlich werdenden Mittel für die Vorhaltung zusätzlicher Intensivbetten vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden. Die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten darf nicht zu Lasten der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser gehen. Die intensivmedizinische Behandlung Schwersterkrankter hat absoluten Vorrang“, so Dr. Groß abschließend.
Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz