An den Kreistagsvorsitzenden Herrn Dr. Joachim Streit:
“Wie Sie in Ihrer E-Mail vom 19.09.2019 den Mitgliedern des Kreistages freundlicherweise mitgeteilt haben, beabsichtigt das Bundesland Rheinland-Pfalz, eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem ehem. Flugplatz Bitburg in Betrieb zu nehmen. Nach Ihrer E-Mail und der Antwort des „Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz“ darauf und nach einer Anfrage des Trierischen Volksfreundes soll diese Einrichtung der „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ Asylsuchender bei entsprechender Entscheidung des BAMF dienen. Dazu bittet die Fraktion der Alternative für Deutschland um nähere Auskunft zu folgenden Gesichtspunkten der geplanten Einrichtung:
- Präzisieren Sie bitte die Aussage Ihres Schreibens an die Kreistagsmitglieder vom 19.09.2019, in welchem Sie schreiben, daß Sie „davon auszugehen, daß das Land sowohl die Infrastrukturkosten als auch den Aufwand für zusätzliches Personal trägt.“
- Sollten die Kosten der Unterbringung nicht oder nur zum Teil (in welcher Höhe?) vom Land getragen werden, sondern dem Kreis entsprechend auferlegt werden, wie würde dann das Finanzierungskonzept des Landkreises aussehen?
- Welche Maßnahmen wird die Kreisverwaltung ergreifen angesichts der zu erwartenden „Konflikte“, von denen im Antwortschreiben vom 17.09.2019 des Integrationsministeriums auf die Anfrage des TV die Rede ist?
Diese Frage gilt hinsichtlich des Schutzes (bitte aufschlüsseln)
a) der Bewohner der Einrichtung selbst,
b) der Mitarbeiter derselben
c) und hinsichtlich des Schutzes der näher oder weiter von der Einrichtung entfernt wohnenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises. - Wie wird der Kreis im einzelnen dazu beitragen, daß Anwendung und Umsetzung des „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ dieser Pflicht vollumfänglich gerecht werden?
- Wie soll sichergestellt werden, daß sowohl während der Dauer als auch nach Abschluß der Einrichtung den Bürgern des Landkreises Erfolg, Kosten und Ergebnis der betriebenen Einrichtung deutlich gemacht werden?
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